ÜBER UNS

Stifter

Paul und Susi Hoffmann, angesehene Bürger der Stadt Schweinfurt Immobilienmakler/Hausfrau, herausragend die Lebensleistung des Ehepaars in der NS-Zeit:
Hilfe für jüdische Mitbürger in der Form, dass P.u.S. Hoffmann maßgeblich beteiligt waren, dass diese Mitbürger noch aus Nazi-Deutschland entkommen konnten. Eine soziale und ethisch korrekte Einstellung war prägendes Element des Ehepaars Hoffmann. Wichtig war ihnen auch der Erhalt unserer Lebensgrundlagen in der Natur und deren Förderung. Paul Hoffmann, 60 Jahre Mitglied des Schachklub „Franken“, 15 Jahre 1. Vorsitzender weitere 10 Jahre Mitarbeit in der Vorstandschaft, zum „Ehrenvorsitzenden“ ernannt. Paul Hoffmann ist 1989 im 84. Lebenjahr, Frau Susi Hoffmann im Jahr 2000 im 94. Lebensjahr verstorben. Frau Hoffmann, die eigentliche Stifterin der „Paul und Susi Hoffmann – Stiftung“, hat schon zu Lebzeiten persönlich die erste amtierende Vorstandschaft bestimmt.

Unter „Dokumentation“ ist ein ausführlicher Lebensbericht des Stifterehepaars Paul und Susi Hoffmann hinterlegt

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Paul und Susi Hoffmann

Zustifter

Frau Minna Keßler, Schwester von Frau Susi Hoffmann, unterstützte das Lebenswerk der Eheleute Hoffmann mit einer namhaften Zustiftung.
Herr Günther Gumpert, Falkenstraße 1 in 97421 Bergtheim hat die Stiftung im Jahr 2024 mit einer großzügigen Zustiftung in den Stiftungsstock unterstützt.

Gründung

Nach dem Tode von Frau Susi Hoffmann am 01.04.2000 wurde durch die Testamentsvollstrecker Dr. Günter Weis und Edwin Lösch über den Nachlass von Frau Susi Hoffmann die „Paul und Susi Hoffmann Stiftung“ mit Sitz in Schweinfurt gegründet. Durch die Regierung von Unterfranken wurde diese am 26. Oktober 2001 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gem. § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und Art. 3, 5 und 6 des Bayerischen Stiftungsgesetzes genehmigt.

Satzungsänderung

Am 21.04.2020 hat der amtierende Vorstand der Paul und Susi Hoffmann Stiftung in Schweinfurt eine Satzungsänderung beschlossen. Diese wurde durch die Regierung in Unterfranken gem. Art. 5 Abs.4 BayStG stiftungsaufsichtlich genehmigt und ist mit Wirkung 24.05.2020 in Kraft getreten.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt vorzugsweise regional unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung.
Mit der neuen Satzung kann das große Ziel der Stiftung Menschen zu unterstützen, die wegen materieller, körperlicher, seelischer oder altersbedingter Notlage auf Unterstützung angewiesen sind besser verwirklicht und der von der Stifterin geforderte hohe ethische Anspruch umgesetzt werden, da in der neuen Satzung beispielhafte Adressdaten nicht mehr genannt werden.

Die Stiftung erfüllt Ihre Aufgabe:

  • aus den Erträgen des Stiftungsvermögens
  • aus Zuwendungen Dritter, soweit diese dazu bestimmt sind und nicht an Auflagen und Bedingungen geknüpft sind.

Diese Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei natürlichen Personen, aktuell

Edwin Lösch, Sigrid Lommel und Dr. Günter Weis.